#PersoOhneFinger

Brief an die Bundesregierung

Jetzt hat die neue Bundesregierung die Chance zu beweisen, dass sie (digitale) Bürger.innenrechte ernst nimmt. Wir fordern sie zur Stellungnahme gegen die Fingerabdruckpflicht auf.

Digitalcourage klagt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gegen die EU-weite Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Der EuGH hat die Mitgliedsstaaten bis zum 3. Juni 2022 zu Stellungnahmen zur Klage aufgefordert. In einem offenen Brief appellieren wir an die neue Bundesregierung, sich hier im Sinne der Grundrechte von Bürger.innen ablehnend zur Fingerabdruckpflicht zu äußern. Digitalcourage trägt damit die Stimmen der über 13.000 Menschen, die sich bereits an unserer Petition gegen die Fingerabdruckpflicht bei Personalausweisen beteiligt haben, an die Bundesregierung heran und wir suchen das Gespräch.

Der offene Brief von Digitalcourage als PDF-Datei und nachfolgend als Textversion:

Kurzzusammenfassung: Digitalcourage klagt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gegen die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen. Der EuGH hat die Mitgliedsstaaten bis zum 3. Juni 2022 zu Stellungnahmen zur Klage mit dem Aktenzeichen C-61/22 aufgefordert. Digitalcourage appelliert an die neue Bundesregierung, sich hier im Sinne der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern ablehnend zur Fingerabdruckpflicht zu äußern und bittet um einen Termin für ein Gespräch. Digitalcourage repräsentiert dabei über 13.000 Bürger.innen, die sich explizit gegen die Fingerabdruckpflicht bei Personalausweisen ausgesprochen haben.

Terminanfrage: Ihre Stellungnahme zur Klage von Digitalcourage vor dem EuGH zur Fingerabdruckpflicht in Personalausweisen

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz,
sehr geehrte Frau Bundesinnenministerin Nancy Faeser,
sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann,

Die Ampelkoalition hat angekündigt, bestehende „Sicherheitsgesetze” auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen und ihre Effektivität hin evaluieren zu wollen. Im Koalitionsvertrag hält sie fest: „Eingriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets gut begründet und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden.” Damit hat die Bundesregierung einen politischen Neuanfang versprochen, der für viele Menschen lange überfällig ist. Wir werden oft gefragt, für wie glaubhaft wir diese Versprechen halten. Nun kann die neue Regierung Taten folgen lassen. Die Aufforderung des EuGH, sich zur Klage gegen die Fingerabdruckpflicht zu äußern, macht jetzt unmittelbar eine Neubewertung des Gesetzes durch die neue Bundesregierung nötig.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien versprochen: „Den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken lehnen wir ab”. Und das aus gutem Grund: Biometrische Daten wie Fingerabdrücke sind besonders sensible und schützenswerte Informationen. Denn biometrische Merkmale haben eine besondere Dimension. Sie begleiten uns ein Leben lang und lassen sich nicht ändern. Menschen können, wenn es sein muss, Passwörter, Namen und Wohnort wechseln, um sich beispielsweise vor Verfolgung oder Bedrohung zu schützen. Doch biometrische Daten wie Fingerabdrücke können wir niemals ändern. Je häufiger diese Daten erhoben, weitergeleitet oder ausgelesen werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es ein Datenleck gibt. Heute als sicher geltende Schutzmaßnahmen können in der Zukunft leicht zu umgehen sein.

Die Speicherung des gesamten Fingerabdrucks auf Personalausweisen erhöht das Risiko eines Identitätsdiebstahls, falls es zu einem Datenleck kommt. Das kann durch Datendiebstahl durch Individuen, Konzerne, oder auch durch autoritäre Regierungen erfolgen. Vor diesem Hintergrund stellt die Speicherung des Fingerabdrucks auf dem Personalausweis ein kaum zu kontrollierendes Risiko dar. Die zwangsweise und anlasslose Abgabe von biometrischen Daten erweckt den Eindruck einer Misstrauenserklärung des Staates gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern – das entspricht nicht den Werten von Rechtsstaaten und Demokratien.

Die Ampelkoalition hatte angekündigt, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft (digitale) Bürger.innenrechte stärken und „eine neue Kultur der Zusammenarbeit” schaffen zu wollen. Stellvertretend für 13.000 Unterzeichner.innen unserer Petition gegen die Fingerabdruckpflicht und für die vielen Menschen, die unserem Aufruf folgend in den Monaten vor dem Stichtag einen Personalausweis ohne Fingerabdruck beantragt haben, fordern wir die Bundesregierung auf, fristgerecht eine starke Stellungnahme gegen die Fingerabdruckpflicht einzureichen. Wir weisen ausdrücklich auf die Chance hin, jetzt einen Neuanfang für eine verantwortungsvolle Innenpolitik zu machen, und bitten die Regierung baldmöglichst zum Gespräch.

Hintergrund: Am 2. August 2021 ist in Deutschland eine Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft getreten (§ 5 Abs. 9 PAuswG). Seitdem müssen alle, die einen neuen Personalausweis beantragen, zwingend die Fingerabdrücke beider Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises speichern lassen. Dieses deutsche Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Verordnung (Art. 3 Abs. 5 VO (EU) 2019/1175). Digitalcourage bewertet die Fingerabdruckpflicht als nicht vereinbar mit europäischem Recht und klagt dagegen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat sich den Zweifeln an der Rechtmäßigkeit angeschlossen und den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Prüfung vorgelegt.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden fragt den EuGH, ob die Verpflichtung zur Aufnahme und Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen gemäß Artikel 3 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2019/1157 gegen höherrangiges Unionsrecht verstößt, insbesondere a) gegen Art. 77 Abs. 3 AEUV, b) gegen Art. 7 und 8 GrCh und c) gegen Art. 35 Abs. 10 DSGVO. Die Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis stellt einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar. Die Pflicht widerspricht dem Grundsatz der „Datensparsamkeit“ bzw. der „Datenminimierung“ des Europäischen Datenschutzrechts. Dieser Grundrechtseingriff ist unverhältnismäßig und nicht notwendig, da die Sicherheit des Ausweises nach Auskunft des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schon alleine „durch die physischen Sicherheitsmerkmale gegeben” ist.

Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung stärker als ihre Vorgängerin auf die Stimmen der Bürger.innen, der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt auf die Einschätzung ihrer eigenen Fachorganisationen hört. Die Frist für die Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber dem EuGH läuft bis zum 3. Juni 2022.

Mit couragierten Grüßen
Rena Tangens, padeluun, Julia Witte und Konstantin Macher
für das Team von Digitalcourage in Bielefeld

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